Wohnflächenberechnung & bemaßte Grundrisse – Rhein-Main-Gebiet, Mainz,Limburg und Umgebung
Immoscan360+Value UG aus Idstein bietet präzises Vor-Ort-Aufmaß für Wohnflächenberechnungen nach WoFlV und professionelle bemaßte Grundrisse, flexibel und werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Aufmass fertiggestellt
DGuSV zertifizierter Sachverständiger
- Sachkundiger Wertermittler nach §24 BelWertV Sprengnetter
- Energieausweis Experte Sprengnetter

Unsere Leistungen im Überblick
Professionelle Wohnflächenberechnung und Grundrisse für Verkauf, Vermietung und Finanzierung.
Präzises Vor-Ort-Aufmaß mit schneller Ergebniserstellung (in der Regel innerhalb von 48 h).

Wohnflächenberechnung nach WoFlV
✔ Vor-Ort-Termin zur exakten Aufnahme der Immobilie
✔ Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
✔ Berücksichtigung von Deckenhöhen, Dachschrägen, Balkonen und Terrassen
✔ Nachvollziehbare Berechnung mit detaillierter Flächenaufstellung
✔ Übersichtliches Ergebnis als PDF
✔ Persönlicher Ansprechpartner
ab 139€ inklusive MwSt

Aufmaß Grundriss
✔ Vor-Ort-Termin zur Aufnahme des aktuellen Ist-Zustands
✔ Maßstabsgetreuer, digitaler Grundriss
✔ Vollständige Bemaßung aller relevanten Räume
✔ Darstellung von Raumaufteilung und Raumgrößen
✔ Übersichtliche Darstellung als PDF
✔ Geeignet für Exposé, Verkauf, Vermietung und Finanzierung
ab 219€ inklusive MwSt

Kombipaket
✔ Ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin zur vollständigen Aufnahme des Ist-Zustands
✔ Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
✔ Maßstabsgetreuer, bemaßter Grundriss
✔ Einheitliche und aufeinander abgestimmte Dokumentation
✔ Übersichtliche Ergebnisse als PDF
✔ Geeignet für Verkauf, Vermietung und Finanzierung
ab 340€ inklusive MwSt
Inklusive Vor-Ort-Termin · transparenter Festpreis · keine versteckten Kosten
Warum ein professioneller, bemaßter Grundriss wichtig ist
Ein aktueller und professionell erstellter Grundriss schafft Klarheit, Transparenz und Planungssicherheit.
Veraltete oder ungenaue Pläne führen häufig zu Rückfragen, Missverständnissen oder fehlerhaften Annahmen – insbesondere bei Verkauf, Vermietung oder Finanzierung einer Immobilie.
Nach Umbau-, Sanierungs- oder Grundrissänderungen entspricht der vorhandene Plan oft nicht mehr dem tatsächlichen Ist-Zustand.
Banken und finanzierende Institute verlangen in solchen Fällen regelmäßig einen aktuellen, nachvollziehbaren Grundriss, um die Immobilie korrekt bewerten und einordnen zu können.
Ein neu erstellter, bemaßter Grundriss bildet den realen Zustand der Immobilie ab und dient als verlässliche Grundlage für Exposé, Finanzierung und Unterlagen.

Warum eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV wichtig ist
Die Wohnfläche ist eine der zentralen Kennzahlen einer Immobilie und bildet die Grundlage für Kaufpreis, Miete, Wertermittlung und Finanzierung.
In der Vergangenheit wurden Wohnflächen nach unterschiedlichen Standards und Berechnungsmethoden ermittelt.
Erst mit der Einführung der Wohnflächenverordnung (WoFlV) wurde eine einheitliche, verbindliche Grundlage geschaffen, die klar regelt, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und wie diese anzurechnen sind.
Viele ältere Wohnflächenangaben basieren daher nicht auf der WoFlV oder wurden pauschal geschätzt.
Diese Angaben sind häufig nicht mehr aktuell oder nicht nachvollziehbar und führen bei Verkauf, Vermietung oder Finanzierung regelmäßig zu Rückfragen und Unsicherheiten.
Insbesondere bei älteren Gebäuden sowie nach Umbau-, Ausbau- oder Sanierungsmaßnahmen entspricht die vorhandene Wohnflächenangabe oft nicht mehr dem tatsächlichen Ist-Zustand.
Banken, Käufer und Mieter verlangen in solchen Fällen zunehmend eine aktuelle Wohnflächenberechnung nach WoFlV, um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu haben.

Im Rahmen der Wohnflächenberechnung nach WoFlV werden Balkone, Loggien und Terrassen in der Regel nur anteilig berücksichtigt.
Üblicherweise erfolgt die Anrechnung mit 25 % der Fläche.
Bei hochwertiger Ausführung oder besonderer Nutzbarkeit kann die Anrechnung bis zu 50 % betragen.

Wohnflächenberechnung nach WoFlV
Die Wohnflächenberechnung erfolgt gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV).
Flächen mit einer Deckenhöhe ab 2,00 m werden zu 100 % zur Wohnfläche angerechnet.
Flächen mit einer Deckenhöhe zwischen 1,00 m und 2,00 m werden mit 50 % berücksichtigt.
Flächen unter 1,00 m Höhe sowie Kellerflächen zählen nicht zur Wohnfläche.
Balkone und Terrassen werden in der Regel zu 25 % angerechnet.
Bei hochwertiger Ausführung, z. B. überdacht, windgeschützt oder besonders gut nutzbar, kann die Anrechnung bis zu 50 % betragen.
Unsere Dienstleistungen
Hier sind einige der herausragenden Dienstleistungen, die wir anbieten:

Wohnflächenberechnung
Präzise Berechnung der Wohnflächen nach den neuesten Standards für optimale Ergebnisse.
Echtes Aufmaß vor Ort – präzise, nachvollziehbar und professionell.
Jede Wohnflächenberechnung und jeder Grundriss basiert auf einer sorgfältigen Aufnahme des tatsächlichen Ist-Zustands Ihrer Immobilie

Grundrisserstellung
Professionelle Erfassung und Erstellung von Grundrissen, die genau auf Ihre Immobilie abgestimmt sind.
Moderne Technik trifft präzise Handarbeit.
Aus dem Vor-Ort-Aufmaß entstehen maßstabsgetreue, bemaßte Grundrisse – übersichtlich, aktuell und zuverlässig.

Vor-Ort-Termine
Flexibel und kundenorientiert, um den besten Service zu gewährleisten.

Immobilienbesichtiger für Banken
Speziell abgestimmte Dienstleistungen für Banken zur Unterstützung bei der Immobilienbesichtigungen zwecks Finanzierungen.
